Die Internationale Organisation für Migration (IOM) bietet Migrantinnen und Migranten, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren bzw. weiterwandern wollen, finanzielle Unterstützung an.
Zu dem berechtigten Personenkreis, der dieses Programm in Anspruch nehmen kann, gehören vor allem AsylbewerberInnen, abgelehnte AsylbewerberInnen, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, sowie andere ausreisepflichtige Ausländer (Leistungsberechtigte nach §1 AsylblG), Personen, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt wurde und Opfern von Zwangsprostitution oder Menschenhandel.
Beim Caritasverband erhalten sie fachkundige Informationen darüber.
Außerdem erfahren sie Unterstützung bei der Antragstellung und Abwicklung zur sogenannten freiwilligen oder auch geförderten Rückkehr.
Dabei können folgenden Hilfen gewährt werden, abhängig von der Staatsangehörigkeit (definiert im Merkblatt des REAG/GARP Programms):
- Übernahme der Reisekosten (z.B. Flugzeug oder Bus)
- Zahlung einer zusätzlichen Reisebeihilfe
- Einmalige Starthilfe für Staatsangehörige aus migrationspolitisch bedeutsamen Herkunftsländern
E-Mail: Sander@caritaspeine.de
Telefon: 05171 / 7003-76
Fax: 05171 / 7003-44