Junge Menschen haben einen Anspruch auf Entwicklung, Bildung, Ausbildung und Teilhabe. Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) unterstützt die Jugendlichen, deren umfassende gesellschaftliche Integration aufgrund von sozialer Benachteiligung und/oder individueller Beeinträchtigung gefährdet ist. Mit sozialpädagogischen Ansätzen will Jugendsozialarbeit Benachteiligung entgegenwirken und individuelle Weiterentwicklung fördern. Wachsende soziale Ungleichheit und steigende Anforderungen im Bildungs- und Berufssystem stellt Jugendsozialarbeit vor große Herausforderungen. Sie erfordert arbeitsfeldübergreifende Kooperationen mit unterschiedlichen Maßnahmen und Angebotsformen.