Das Recht auf schulische Bildung ist in Deutschland gesetzlich verankert. In Niedersachsen umfasst die daraus resultierende Schulpflicht 12 Jahre. Kommt es zu wiederholten Schulpflichtverletzungen, werden über den Schulträger Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die daraus resultierenden Bußgelder können für Schüler/innen, die 14 Jahre und älter sind, über das Amtsgericht Peine in Sozialstunden umgewandelt werden. Dies geschieht unter Aufsicht des Caritasverbandes Peine in enger Zusammenarbeit mit der Jugendrichterin.

In der Jugendberatung (Braunschweiger Straße 56 a, Peine) werden diese Sozialstunden verwaltet und deren Ableistung pädagogisch begleitet. Während der ersten Gespräche werden passende Einsatzstellen für die Ableistung gesucht. Es wird außerdem erarbeitet, welche Gründe zu den Schulpflichtverletzungen geführt haben. Während des Betreuungsverlaufes werden die Schüler/innen sowie deren Familien von sozialpädagogischen Fachkräften unterstützt. Ziel ist die Verhinderung weiterer Bußgeldverfahren und die Stärkung der Schüler/innen, sodass ein regelmäßiger Schulbesuch oder auch eine alternative Schulpflichterfüllung wieder aufgenommen werden kann. Die fallspezifische Einzelarbeit kann aus folgenden Hilfsangeboten bestehen:

  • Beratungsgespräche
  • Elternarbeit
  • aufsuchende Arbeit in Form von Hausbesuchen
  • Krisenintervention
  • Zusammenarbeit mit Schulen und Schulsozialarbeiter/innen
  • Aufbau eines Helfersystems mit ärztlicher/psychologischer Unterstützung

Julia           Kappermann-Schnitzer

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