Die BAG KJS kritisiert das geplante Aussetzen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, da es diese Kinder, Jugendlichen und Familien unverhältnismäßig belastet. Familiennachzug bedeutet für Geflüchtete Stabilität und ist für deren Integration essenziell – insbesondere nach traumatischen Fluchterfahrungen. Die BAG KJS verweist auf geltende (inter-)nationale Schutzrechte, die ein familiäres Zusammenleben garantieren. Ein tatsächlicher Einfluss auf „illegale Migration” besteht laut BAG KJS nicht, da der Familiennachzug ohnehin bereits stark reguliert und zahlenmäßig begrenzt ist. Auch zukünftig soll die Bundesregierung den Schutz der Familie zum Maßstab ihrer Entscheidungen machen.
veröffentlicht am 18.06.2025>